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   BSG, 13.11.1980 - 7 RAr 14/80   

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BSG, 13.11.1980 - 7 RAr 14/80 (https://dejure.org/1980,17799)
BSG, Entscheidung vom 13.11.1980 - 7 RAr 14/80 (https://dejure.org/1980,17799)
BSG, Entscheidung vom 13. November 1980 - 7 RAr 14/80 (https://dejure.org/1980,17799)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BSG, 13.11.1980 - 7 RAr 14/80
    Die Ausgestaltung des Sozialstaatsprinzips obliegt im wesentlichem dem Gesetzgeber (BVerfGE 1, 97, 105; 8, 274, 529; 56, 75, 84), dessen Entscheidungsfreiheit lediglich insoweit eingeschränkt ist, als die.
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BSG, 13.11.1980 - 7 RAr 14/80
    Die Ausgestaltung des Sozialstaatsprinzips obliegt im wesentlichem dem Gesetzgeber (BVerfGE 1, 97, 105; 8, 274, 529; 56, 75, 84), dessen Entscheidungsfreiheit lediglich insoweit eingeschränkt ist, als die.
  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus BSG, 13.11.1980 - 7 RAr 14/80
    gen sozialer Gerechtigkeit genügen muß (BVerfGE 40, 121, 155 f; BSGE 45, 128, 155 mwN)° Die Absicherung im Falle der Arbeitslosigkeit durch die Leistungen des AFG sichert einen grundlegenden sozialen Mindestschutz; da auch durch die Anbindung der Berechnung des Als an die Lohnsteuerklassen für jeden Arbeitslosen auf sein für die Zeit der Arbeitslosigkeit ausfallendes Arbeitsentgelt abgestellt wird, gibt es keine soziale Benachteiligung einzelner Gruppen (vgl auch BVerfG zu SozR 4100 % 442 Nr. 10)°.
  • BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Familienlastenausgleichs hinsichtlich

    Auszug aus BSG, 13.11.1980 - 7 RAr 14/80
    Berechnung des Alg anders eingestuft wird als verheiratete Versicherte mit den Lohnsteuerklassen III oder IV, kann sich kein Schutz aus Art. 6 Abs. 4 GG ergeben; denn für einen Vergleich der Behandlung verschiedener Ehepaare und Familien bietet Art. 6 Abs. 4 GG keinen Maßstab (vgl BVerfGE 45, 108, 418; 45, 104, 126).
  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus BSG, 13.11.1980 - 7 RAr 14/80
    14 Abs. 1 GG wegen Beeinträchtigung der Eigentumsgarantie bei Gewährung von staatlichen Leistungen, die auf Beiträgen beruhen, aus° Nach der Rechtsprechung des BVerfG kommt ein Schutz aus Art. 14 Abs. 1 GG für Leistungsansprüche aus der Sozialversicherung nur dann in Betracht, wenn die Leistung nicht ausschließlich auf staatlicher Gewährung, sondern auf eigener Leistung beruht (BVerfGE 14, 288, 295; 22, 241, 255)° Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfange dieser Schutz besteht, ist vom BVerfG bisher zwar nicht entschieden worden; er kommt sicherlich dann in Betracht, wenn der ein subjektiv-öffentliches Recht begründende Sachverhalt dem Einzelnen eine Rechtsposition verschafft, die derjenigen eines Eigentümers entspricht und die.
  • BVerfG, 09.06.1975 - 1 BvR 2261/73

    Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 13.11.1980 - 7 RAr 14/80
    so stark ist, daß ihre ersatzlose Entziehung dem rechtstaatlichen Gehalt des GG widersprechen würde (BVerfGE 40, 65, 85 mwN)" Nach Auffassung des Senats (vgl BSGE 45, 128, 151 = SozR 4100 5 100 Nr. 1) gehört es nicht zum feststehenden Inhalt der Anwartschaft auf Alg, ob die Leistungsberechtigung vor, mit oder nach dem Erreichen 14.
  • BVerfG, 26.11.1964 - 1 BvL 14/62

    Sozialversicherung

    Auszug aus BSG, 13.11.1980 - 7 RAr 14/80
    Damit macht der Kläger inhaltlich auch einen Verstoß gegen Art. 6 GG geltend, der den Schutz von Ehe und Familie gewährleistet und der als eine Konkretisierung des Gleichheitssatzes hier vorrangig zu prüfen ist, weil es für den streitigen Sachverhalt um die (unterschiedliche) Höhe des Alg-Anspruchs von Ehepartnern geht (vgl BVerfGE 5, 225, 240; 18, 257, 269).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvL 1/65

    Zweites Rentenanpassungsgesetz

    Auszug aus BSG, 13.11.1980 - 7 RAr 14/80
    14 Abs. 1 GG wegen Beeinträchtigung der Eigentumsgarantie bei Gewährung von staatlichen Leistungen, die auf Beiträgen beruhen, aus° Nach der Rechtsprechung des BVerfG kommt ein Schutz aus Art. 14 Abs. 1 GG für Leistungsansprüche aus der Sozialversicherung nur dann in Betracht, wenn die Leistung nicht ausschließlich auf staatlicher Gewährung, sondern auf eigener Leistung beruht (BVerfGE 14, 288, 295; 22, 241, 255)° Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfange dieser Schutz besteht, ist vom BVerfG bisher zwar nicht entschieden worden; er kommt sicherlich dann in Betracht, wenn der ein subjektiv-öffentliches Recht begründende Sachverhalt dem Einzelnen eine Rechtsposition verschafft, die derjenigen eines Eigentümers entspricht und die.
  • BSG, 04.09.1979 - 7 RAr 51/78

    Anspruch auf Erhöhung des Arbeitslosengeldes - Beginn des Leistungsfalls durch

    Auszug aus BSG, 13.11.1980 - 7 RAr 14/80
    Als Folge davon war ein vollständig neuer Anspruch auf Alg entstanden mit dem Ergebnis, daß gleichzeitig der aufgrund der Antragstellung zum 1. Oktober 1975 entstandene (alte) Anspruch erloschen ist (5 125 Abs. 1 AFG; vgl Bundessozialgericht -BSG- vom 4. September 1979 - 7 RAr 51/78 - und vom 14. August 1980 - 7 RAr 88/79 -).
  • BSG, 14.08.1980 - 7 RAr 88/79
    Auszug aus BSG, 13.11.1980 - 7 RAr 14/80
    Als Folge davon war ein vollständig neuer Anspruch auf Alg entstanden mit dem Ergebnis, daß gleichzeitig der aufgrund der Antragstellung zum 1. Oktober 1975 entstandene (alte) Anspruch erloschen ist (5 125 Abs. 1 AFG; vgl Bundessozialgericht -BSG- vom 4. September 1979 - 7 RAr 51/78 - und vom 14. August 1980 - 7 RAr 88/79 -).
  • BSG, 13.11.1980 - 7 RAr 99/79

    Arbeitslosengeld - Leistungsgruppe

    Wie der Senat schon entschieden hat, ist die Zuweisung Verheirateter mit der Steuerklasse V in die Leistungsgruppe D verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl das gleichzeitig ergehende Urteil vom 13. November 1980 - 7 RAr 14/80 -).
  • BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 14/78
    Nach Auffassung des Senats steht die Anbindung des für die Höhe des Alg-Anspruchs maßgeblichen Lohnes an den Eintrag der Lohnsteuerklasse in der Steuerkarte des Arbeitslosen und die deswegen nach @ 111 Abs. 2 Nr. 1 AFG folgende Auswirkung auf einen Sachverhalt wie den vorliegenden mit dem GG in Einklang, so daß es entgegen der Meinung der Klägerin keiner Vorlage gem Art. 100 Abs. 1 GG an das BVerfG bedarf° Das hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 13. November 1980 (7 RAr 14/80) im wesentlichen gleichlautend mit der nach-- folgenden Begründung entschieden.
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